FERIENJOB I. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich ihr Taschengeld ein wenig aufzubessern. Doch wer darf was tun?
KREIS WESEL. Es gibt für Schüler viele Möglichkeiten, ihre Ferien zu verbringen. Urlaub mit den Eltern, ein Ferienlager mit anderen Kindern oder Jugendlichen, etwas mit den Freunden unternehmen oder bei der Stadtranderholung beziehungsweise einem anderen Freizeitprogramm mitmachen. Eine ganz andere Variante ist es, sich nicht auf die faule Haut zu legen und den Sommer zu genießen, sondern die schulfreie Zeit dazu zu nutzen, die eigene Finanzlage aufzubessern. Ferienjobs sind eine beliebte Möglichkeit, sich das Taschengeld ein wenig aufzubessern.
Schwer, den passenden Job zu finden
Lisa Michelbrink gehört zu den zahlreichen Jugendlichen im Kreis Wesel, die in den Sommerferien arbeiten. Diel6-Jährige ist derzeit in der Vormontage der Armaturenbau GmbH in Ginderich tätig und schraubt dort Teile für die unterschiedlichsten Armaturen zusammen. Es ist das erste Mal, dass die Schülerin des Konrad-Duden-Gymnasiums einen Ferienjob hat. „Macht richtig Spaß", sagt sie. „Die Arbeit gefällt mir so gut, dass die Zeit echt schnell vorbeigeht."
Das Schwierigste an einem Ferienjob sei häufig, einen passenden zu finden, weiß der Pressesprecher der Arbeitsagentur in Wesel, Michael Niel. „Oft läuft das über Beziehungen, und die besten Ferienjobs sind schon vergeben, bevor sie überhaupt in die Öffentlichkeit gelangen." Das sei für die, die dann keine Chance auf den Job haben, zwar ärgerlich, aber durchaus naheliegend. „Wer in den Ferien arbeiten möchte, der hört sich doch natürlich erstmal bei Vater, Mutter, Onkel oder sonst wem um, ob in deren Firma ein Ferienjob frei ist." Auch Lisa Michelbrink hat ihren Job auf diese Weise gefunden. Ihr Vater arbeitet auch bei der Armaturenbau GmbH. Wer über diesen Weg nicht erfolgreich ist, für den gibt es aber durchaus auch andere Möglichkeiten.
Jobbörse im Internet
Eine Variante bietet die Arbeitsagentur selbst. In ihrer Online-Jobbörse, die unter www.arbeitsargentur.de zu finden ist, können Schüler und Studenten nach Ferienjobs in ihrer Region suchen. In Universitätsstädten sei das Angebot aber weitaus größer als in ländlichen Gebieten wie Wesel, gibt Michael Niel zu. Grundsätzlich habe natürlich bessere Chancen, wer sich frühzeitig um einen Job für die Ferien kümmert. Aber ab und zu gebe es auch spontan noch Möglichkeiten, irgendwo unterzukommen.
Wer ein Angebot für eine Beschäftigung hat, der solle trotzdem „ein wenig aufpassen", rät der Pressesprecher der Arbeitsagentur. „Es gibt klare Bestimmungen zum Jugendschutz, die natürlich auch für Ferienjobs gelten", macht er deutlich. „Wer noch keine 18 ist, für den ist eine Arbeit abends in einer Kneipe also nicht unbedingt das Richtige."
Ebenso die Augen aufhalten sollten Jugendliche, wenn es um das Thema Bezahlung geht. „Natürlich dürfen Schüler keine Unmengen verdienen. Ausbeuten lassen muss sich aber auch niemand." Ein Patentrezept für die angebrachte Bezahlung gebe es nicht, sagt Niel. „Vieles ist Verhandlungssache." Er rät Jugendlichen, sich beispielsweise in Internetforen mit anderen Ferienjobbern auszutauschen, um Vergleichswerte und Richtlinien zu erlangen.
Von dem Geld, das Lisa Michelbrink bei ihrem Ferienjob verdient, möchte die Weselerin sich einen Traum erfüllen. Nach einem Schüleraustausch vor einigen Monaten will sie im nächsten Jahr noch einmal für drei Monate in die USA reisen. „Dafür spare ich jetzt schon", sagt Lisa. Außerdem möchte sie sich nach getaner Arbeit ein neues Handy gönnen.DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren mit Einwilligung ihrer Eltern leichte Arbeiten verrichten dürfen. Dazu zählen unter anderem Babysitten, Nachhilfeunterricht, Einkaufen oder Botengänge für ältere und kranke Menschen sowie Hilfe bei der Ernte, Versorgung von Tieren oder auch das Austragen von Zeitschriften und Werbeprospekten. Gewerbliche Tätigkeiten wie etwa das Einräumen von Regalen im Supermarkt sind Mädchen und Jungen unter 15 nicht erlaubt. Wer älter ist als 15, darf pro Jahr maximal 20 Tage in den Ferien jobben, die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag an höchstens fünf Tagen in der Woche nicht überschreiten. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht arbeiten.
Während der Schulzeit sind höchstens zwei Stunden täglich (in der Landwirtschaft drei Stunden) und nicht mehr als fünf Tage in der Woche erlaubt. Versichert sind Schüler übrigens grundsätzlich über den Arbeitgeber. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.nrw.de.